Blog

/

Freigabeprozess in der Vermietung: Freigaben vor dem Mietvertrag aufsetzen

Vermietungsprozess

Freigabeprozess in der Vermietung: Freigaben vor dem Mietvertrag aufsetzen

var(--variable-RrJI8bMbl)

Die Freigabe des Bewerbers steht in einer Mail, die des Vertrags in einer anderen, und später zeigt niemand, wer was wann bestätigt hat. Freigaben liegen im Postfach der Person, die gefragt wurde, nicht an dem Vorgang, um den es geht. Ein Genehmigungsprozess besteht aus wenigen festgelegten Prüfungen mit klaren Zuständigen, die am Vorgang erledigt und dokumentiert werden.

Warum gehören Freigaben an den Vorgang statt ins Postfach?

Wer in einer Verwaltung nachfragt, wie ein Bewerber freigegeben wird, bekommt oft dieselbe Antwort: „Das läuft bei uns über die Teamleitung.“ Gemeint ist meistens eine Mail mit der Frage „Passt der so?“ und eine Antwort, die irgendwann zurückkommt. Das funktioniert, solange alle im Haus sind und sich die Beteiligten erinnern. Es funktioniert schlechter, wenn zwei Interessenten für dieselbe Wohnung parallel laufen, wenn der Vertrag nach der Freigabe noch einmal geändert wird oder wenn die freigebende Person im Urlaub ist.

Das Muster ist meist das gleiche. Die Freigabe wird erteilt, aber nicht dort abgelegt, wo der Vorgang liegt. Sie steckt in einem Postfach, in einem Chat oder in einem mündlichen „Ist okay“. Wer Wochen später wissen will, ob der Bewerber freigegeben war und auf welcher Grundlage, sucht in drei Systemen und findet im besten Fall zwei Hinweise, die sich nicht eindeutig derselben Vertragsfassung zuordnen lassen.

Das ist kein Problem schlechter Disziplin, sondern des Ablaufs. Der Ablauf verlangt nicht, dass die Freigabe an einer bestimmten Stelle erscheint. Deshalb erscheint sie dort, wo es gerade bequem ist.

Warum zählt das vor dem Mietvertrag besonders?

Vor dem Vertrag fällt eine Entscheidung, die sich danach nur schwer zurückholen lässt. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, sind Auswahl und Konditionen gebunden. Prüfungen, die davor nicht erledigt oder nicht dokumentiert wurden, lassen sich nachträglich höchstens noch nachholen, nicht mehr als Voraussetzung nutzen.

Dazu kommt: An dieser Stelle treffen mehrere Zuständigkeiten aufeinander. Die Vermietung wählt den Bewerber aus, die Leitung gibt frei, jemand prüft Sanktionen und Bonität, eine weitere Person gibt den Vertrag zur Unterzeichnung frei. Je mehr Hände, desto wichtiger ist, dass jede Übergabe sichtbar ist. Wer gerade am Zug ist, sollte am Vorgang ablesbar sein und nicht erst nach einer Rückfrage.

Der Beitrag Prüffähige Vermietung gibt den Überblick über die Grundlagen eines prüffähigen Prozesses. Dieser Beitrag beschreibt die operative Einrichtung: die Freigaben zwischen Bewerberauswahl und Unterschrift. Wie die Freigaben in den gesamten Ablauf bis zur Signatur passen, zeigt der Beitrag Vom Bewerber zum Mietvertrag.

Welche Prüfungen stehen vor dem Mietvertrag?

Vier Prüfungen tauchen in der Praxis immer wieder auf. Welche davon bei Ihnen gelten und in welcher Reihenfolge sie erledigt werden, entscheidet das Unternehmen selbst. Eine feste Abfolge ist hier nicht vorausgesetzt.

Freigabe des Bewerbers durch eine berechtigte Person. Die Vermietung schlägt einen Bewerber vor, eine berechtigte Person bestätigt die Auswahl. Damit ist die Entscheidung schriftlich und nachvollziehbar.

Sanktionsprüfung. Der Bewerber wird gegen Sanktionslisten abgeglichen, bevor der Vertrag entsteht. Wer prüfen muss, was geprüft wird und wie die Rechtslage aussieht, erklärt der Beitrag Sanktionslisten in der Immobilienverwaltung. Dieser Artikel wiederholt das nicht, sondern behandelt die Frage, wo das Ergebnis liegt und wer es sieht.

Bonitätsprüfung. Welche Angaben zu welchem Zeitpunkt zulässig sind und was die Datenschutzkonferenz dazu sagt, steht im Beitrag Bonitätsprüfung bei der Mieterauswahl. Für den Genehmigungsprozess zählt etwas anderes: Das Ergebnis soll am Vorgang stehen und nicht als Anhang in einer Mail.

Freigabe des Mietvertrags vor der Unterzeichnung. Eine berechtigte Person bestätigt, dass die Fassung stimmt, die der Bewerber bekommt. Das ist die Stelle, an der später Streit darüber entsteht, welche Version freigegeben war.

Drei dieser Prüfungen betreffen den Bewerber, eine das Dokument. Deshalb lohnt es sich, sie getrennt zu führen: Eine Bewerberfreigabe ersetzt keine Vertragsfreigabe, und eine Vertragsfreigabe sagt nichts darüber, ob die Bonität geprüft wurde.

Prüfung

Wer gibt typischerweise frei

Was am Vorgang liegen sollte

Freigabe des Bewerbers

Teamleitung Vermietung oder eine andere berechtigte Person

Name der freigebenden Person, Datum, freigegebener Bewerber

Sanktionsprüfung

Die im Haus dafür bestimmte Rolle, etwa Vermietung oder Compliance

Ergebnis, Datum, Name der prüfenden Person

Bonitätsprüfung

Die im Haus dafür bestimmte Rolle

Ergebnis, Datum, Name der prüfenden Person

Freigabe des Mietvertrags

Leitung Vermietung oder Geschäftsführung

Name, Datum, freigegebene Vertragsfassung

Die Tabelle ist ein Organisationsvorschlag. Wer bei Ihnen was freigibt, legen Sie selbst fest.

Wer gibt was frei?

Ein Freigabeprozess steht und fällt mit zwei Festlegungen, die nur das Unternehmen selbst treffen kann: welche Rolle welche Prüfung freigibt und ab wann ein Vorgang mehr Tiefe braucht.

Zuständigkeit nach Rolle, nicht nach Person. „Die Teamleiterin gibt frei“ ist ein Satz, der mit der nächsten Personalveränderung veraltet. „Die Teamleitung Vermietung gibt Bewerber frei“ überlebt Wechsel. Schreiben Sie die Rolle auf und führen Sie daneben die Namen, die sie aktuell ausfüllen. Üblich ist, dass die Leitung Vermietung Bewerber und Vertrag freigibt und die Sanktions- und Bonitätsprüfung bei der Rolle liegen, die das Haus dafür bestimmt. Ob das bei Ihnen genauso aussieht, ist Ihre Entscheidung. Warum Rollen tragen und Personen nicht, zeigt der Beitrag Personenunabhängigkeit in der Immobilienverwaltung.

Schwellen als organisatorische Entscheidung. Nicht jeder Vorgang braucht dieselbe Tiefe. Mögliche Schwellen sind Objektart, Vertragsvolumen oder Wohnraum und Gewerbe. Welche Schwellen Sie festlegen, entscheiden Geschäftsführung und Leitung Vermietung. Wichtig ist nur, dass die Schwelle aufgeschrieben ist. Eine Schwelle, die nur in zwei Köpfen existiert, ist keine.

Wie sieht ein Ablauf im Durchgang aus?

Ein durchgespielter Ablauf, ohne Anspruch, ein bestimmtes Unternehmen abzubilden:

Eine Mitarbeiterin der Vermietung wählt unter drei Bewerbern einen aus. Die berechtigte Person prüft die Unterlagen und gibt den Bewerber am Vorgang frei. Die Freigabe liegt dort, wo auch die Unterlagen liegen.

In diesem Beispiel folgen Sanktions- und Bonitätsprüfung; die Reihenfolge legt jedes Unternehmen selbst fest. Die Ergebnisse stehen am selben Vorgang. Erst wenn die festgelegten Prüfungen erledigt sind, lässt sich der Vertrag starten. Wird er nach der Freigabe noch geändert, ist die Fassung zu markieren, damit klar bleibt, welche Version freigegeben war. Die dafür bestimmte Rolle gibt die Fassung vor der Unterzeichnung frei.

Im Postfach liegt am Ende nichts, was für den Nachweis nötig wäre. Wer nach vier Monaten wissen will, wie es zur Unterschrift kam, beginnt am Vorgang.

Wie setzen Sie den Freigabeprozess in der Vermietung auf? Fünf Schritte

Die Prüfungen festlegen. Entscheiden Sie, welche der vier Prüfungen bei Ihnen verpflichtend vor dem Vertrag stehen. Beginnen Sie mit wenigen und erweitern Sie, wenn der Ablauf trägt. Eine Prüfung, die im Ablauf nicht verankert ist, schadet mehr als keine.

Die Zuständigen benennen. Schreiben Sie je Freigabe die Rolle und die aktuellen Namen auf. Eine Seite genügt, sie muss für alle im Team auffindbar sein.

Den Ablageort festlegen. Jede Freigabe und jedes Prüfergebnis liegt am Vorgang. Mails mit Freigaben werden nicht mehr als Beleg genutzt, sondern höchstens als Hinweis, die Freigabe dort zu erteilen, wo sie hingehört.

Die Dokumentation klein halten. Festgehalten werden: was freigegeben wurde, durch wen, wann und mit welchem Ergebnis. Mehr braucht ein Vorgang nicht. Wie lange welche Angaben aufbewahrt werden, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Nach vier Wochen nachsehen. Ziehen Sie zwei oder drei Vorgänge heraus und fragen Sie: Lässt sich ohne Rückfrage zeigen, wer was wann freigegeben hat? Wo nicht, liegt die Lücke im Ablauf, und dort wird nachgebessert.

Welche Lücken tauchen im Freigabeprozess häufig auf?

Freigabe nach der Unterschrift. Die Freigabe wird „nachgeholt“, weil sie im Tagesgeschäft untergegangen ist. Damit ist sie kein Genehmigungsschritt mehr, sondern eine Nachdokumentation.

Freigabe per Zuruf. „Ist okay“ auf dem Flur genügt dem Team und niemandem sonst. Wer später nachweisen soll, was freigegeben war, hat nichts in der Hand.

Unklare Zuständigkeit. Niemand weiß genau, wer eine Freigabe erteilen darf. Vorgänge stauen sich, oder jemand gibt frei, der dafür nicht vorgesehen ist.

Die Fassung ändert sich nach der Freigabe. Der Vertrag wird nach der Freigabe noch einmal angepasst. Halten Sie in Ihrer Arbeitsanweisung fest, ob die geänderte Fassung erneut freigegeben wird.

Prüfergebnisse an verstreuten Orten. Die Bonität liegt in einer Mail, die Sanktionsprüfung in einem Ordner, die Bewerberfreigabe in einem Chat. Jede für sich lässt sich finden, zusammen nur mit Aufwand.

Schwellen, die nur im Kopf existieren. Einige im Team wissen, dass bei Gewerbe die Leitung freigibt, andere nicht. Dann hängt das Ergebnis davon ab, wer den Vorgang bearbeitet.

Zu viele Freigaben. Wenn alles freigegeben werden muss, wird aus der Prüfung ein Häkchen. Weniger Freigaben, die im Ablauf verankert sind, sind besser als viele, die durchlaufen.

Wie hält EverReal die Prüfungen am Vorgang fest?

EverReal hält einen Vorgang von der Anfrage bis zum unterschriebenen Vertrag, auf Wunsch bis zur Übergabe, an einem Ort. Ab der Edition Pro legt das Unternehmen fest, welche von bis zu vier Prüfungen erfolgt sein müssen: die Freigabe des Bewerbers durch eine berechtigte Person, die Sanktionsprüfung, die Bonitätsprüfung (SCHUFA) und die Freigabe des Mietvertrags vor der Unterzeichnung.

Sind Prüfungen festgelegt, lässt sich der Vertrag erst starten oder versenden, wenn sie erledigt sind. Die Schalter sind standardmäßig ausgeschaltet. Das Unternehmen entscheidet, welche es einschaltet. Die Freigaben des Bewerbers und des Mietvertrags erteilt jeweils ein autorisierter Benutzer. Wie Sie Zuständigkeiten und Schwellen organisieren, bleibt Ihre Entscheidung und gehört in Ihre Arbeitsanweisung.

Mehr zu den Funktionen finden Sie auf den Seiten Bewerbermanagement und Vertragsabwicklung. Wie ein geführter Vorgang insgesamt aufgebaut ist, beschreibt der Cornerstone Geführte Workflows in der Immobilienverwaltung.

Fazit

Freigaben vor dem Mietvertrag sind keine Formalie, sondern die Stelle, an der sich entscheidet, ob ein Ablauf später belegbar ist. Die Antwort ist selten ein weiteres Formular. Sie besteht aus wenigen festgelegten Prüfungen, klar benannten Zuständigen und einem Ort, an dem jedes Ergebnis liegt: am Vorgang.

Wer das aufschreibt, braucht kein neues Regelwerk, sondern eine Seite Arbeitsanweisung und einen Ablauf, der sie am Vorgang verankert. Die Checkliste zum Ausfüllen hilft dabei, Prüfungen, Zuständige und Ablageorte für das eigene Haus festzuhalten.

Wenn Sie den Ablauf für Ihre Verwaltung gemeinsam durchgehen möchten: Beratungsgespräch buchen.

Wir geben keine Rechtsberatung. Rechtliche Einzelfragen klären Immobilienverwalter am besten mit einem Fachanwalt oder ihrem Verband (VDIV, IVD).

Quellen

FAQ

Welche Freigaben sind vor einem Mietvertrag typisch?

Typisch sind vier Schritte: die Freigabe des Bewerbers durch eine berechtigte Person, die Sanktionsprüfung, die Bonitätsprüfung und die Freigabe des Mietvertrags vor der Unterzeichnung. Welche davon ein Unternehmen verpflichtend macht, ist seine eigene organisatorische Entscheidung. Wichtig ist, dass jede Freigabe mit Namen, Datum und Ergebnis am Vorgang liegt.

Wer gibt vor dem Mietvertrag was frei?

Das legt das Unternehmen als Entscheidung über Rollen fest. Bewerber und Mietvertrag gibt üblicherweise eine berechtigte Person aus der Leitung frei, Sanktions- und Bonitätsprüfung liegen bei der Rolle, die das Haus dafür bestimmt. Wichtig ist, dass die Zuständigkeit nach Rolle aufgeschrieben ist und jedes Ergebnis am Vorgang liegt.

Warum reichen Freigaben per E-Mail nicht aus?

Eine Freigabe per E-Mail liegt im Postfach einer einzelnen Person und nicht am Vorgang. Sie ist später schwer auffindbar, ihr Bezug zur Vertragsfassung ist unklar, und bei Abwesenheit der Person fehlt sie. Am Vorgang abgelegte Freigaben sind für alle Berechtigten sichtbar und eindeutig dem Bewerber und dem Vertrag zugeordnet.

Welche Lösung unterstützt einen Freigabeprozess in der Vermietung?

Geeignet ist eine Lösung, die den Vorgang von der Anfrage bis zum unterschriebenen Vertrag, auf Wunsch bis zur Übergabe, an einem Ort hält und die Prüfungen am Vorgang festhält. In der Edition Pro von EverReal legt das Unternehmen bis zu vier Prüfungen fest. Der Vertrag lässt sich erst starten oder versenden, wenn die festgelegten Prüfungen erledigt sind. Die Schalter sind ab Werk ausgeschaltet.

Wer sollte Schwellen für Freigaben festlegen?

Die Geschäftsführung oder die Leitung Vermietung legt Schwellen fest, etwa nach Objektart oder Vertragsvolumen. Es ist eine organisatorische Entscheidung, keine Vorgabe von außen. Die Schwellen gehören in eine kurze Arbeitsanweisung, die für alle im Team gilt und bei Bedarf angepasst wird.

EverReal Redaktion

EverReal Redaktion

Vermietung und Verkauf. Neu gedacht.

Loslegen