Kündigung Mietvertrag Vermieter: Häufig gestellte Fragen zum Thema
Folgend beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen, die Vermieter zum Thema Kündigung haben.
1. Aus welchen Gründen darf ein Vermieter einem Mieter ordentlich kündigen?
Ein Vermieter kann eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Beispiele hierfür sind Eigenbedarf, Pflichtverletzungen des Mieters (wie Zahlungsverzug) oder die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie.
2. Welche Kündigungsfrist des Mietvertrages gilt für eine Kündigung?
Die Kündigungsfrist steht in Verbindung mit der Mietdauer: Bei einem Mietverhältnis unter fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, bei fünf bis acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate und bei mehr als acht Jahren dauert die Kündigungsfrist sogar neun Monate.
3. Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Mietrückstände: Eine fristlose Kündigung kann bei Verzug von mehr als zwei Monats-Mieten gesprochen werden.
Pflichtverletzungen: Auch bei schwerwiegenden Verletzungen der Mietpflichten wie der Störung des Hausfriedens kann eine Kündigung des Mietvertrags ohne Kündigungsfrist ausgesprochen werden.
Der Vermieter muss den Kündigungsgrund detailliert darlegen.
4. Was passiert, wenn der Mieter die Mietzahlungen nicht leistet?
Kommt der Mieter oder die Mieterin mit der Zahlung der Miete in Verzug, kann der Vermieter nach einer Abmahnung das Mietverhältnis kündigen. Gemäß § 573c BGB ist sowohl eine ordentliche als auch eine fristlose Kündigung der Wohnung wegen Mietrückständen möglich, wenn die Mietzahlungen für zwei Monate oder länger ausbleiben.
Der Vermieter muss allerdings die Fristen des Mietrechts (573 c BGB) und Schutzrechte einhalten, damit die Kündigung rechtlich wirksam ist. Erfolgt die Räumung nicht, bleibt oft nur der gerichtliche Weg.