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Checkliste: Interessentenmanagement (Verkauf)

Checkliste

Checkliste: Interessentenmanagement (Verkauf)

5 Min.

Checkliste: Interessentenmanagement (Verkauf)

16

Prüfpunkte

4

Phasen

Das Wichtigste in Kürze

Verkaufsprozesse haben weniger Touchpoints als Vermietung, dafür höhere Pflichten. Wer hier Standardisierung verschärft, gewinnt bei Geschwindigkeit und Audit-Sicherheit gleichzeitig.

Beim Verkauf treffen zwei oft un­auffällige Risiken aufeinander: lange Reaktionszeiten und unsaubere Compliance. Beides kostet Provision, das eine durch entgangene Abschlüsse, das andere durch Bußgelder nach DSGVO und GwG.

Ihr Ergebnis

Unter 12 von 16 Punkten: Ihr Verkaufsprozess läuft überwiegend auf Personenkenntnis, nicht auf Struktur.

A, Erstkontakt & Reaktion

Wer Käufer in den ersten Stunden verliert, gewinnt sie selten zurück.

  • Anfragen werden innerhalb von 4 Stunden, spätestens am nächsten Werktag, beantwortet.

  • Jede Anfrage läuft in einem zentralen System auf, nicht in persönlichen Postfächern.

  • Standardantworten sind hinterlegt und werden ohne Weiterleitungs­fehler verschickt (keine sichtbaren Drittadressen).

  • Eine erste Qualifizierung (Eigennutzung vs. Kapitalanlage, Finanzierung, Zeithorizont) findet bereits beim Erstkontakt statt.

B, Qualifizierung & Pipeline

Eine Pipeline ist nur so viel wert wie ihre Aktualität.

  • Jeder Interessent hat einen klar definierten Status (neu, qualifiziert, Besichtigung, Angebot, Reservierung, abgelehnt).

  • Die Pipeline wird mindestens wöchentlich gepflegt, alte Vorgänge werden aktiv geschlossen.

  • Finanzierungsbestätigung wird vor verbindlichen Zusagen vorgelegt, Sie verkaufen nicht an die erste Begeisterung.

  • Conversion-Raten je Stufe (Anfrage → Besichtigung → Angebot → Notar) sind auswertbar.

C, Datenschutz & GwG-Konformität

Beim Verkauf gilt zusätzlich das Geldwäschegesetz, das wird oft übersehen.

  • Sie erheben vor der Kaufabsichtserklärung nur die minimal notwendigen Daten (Name, Kontakt, Eigennutzung/Anlage).

  • Identitätsprüfung nach § 11 GwG (Ausweis, wirtschaftlich Berechtigter) erfolgt spätestens beim Maklervertrag bzw. vor Notartermin.

  • Anti-PEP-/Sanktions-Screening ist als Schritt im Prozess verankert, nicht ad-hoc.

  • Löschfristen für nicht zum Zug gekommene Interessenten sind dokumentiert und automatisiert.

D, Abschluss & Übergabe

Der Verkauf ist nicht der Notartermin, er endet bei der Schlüssel-ausgabe.

  • Reservierungs-/Vorvertragsdokumente werden digital signiert (qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur).

  • Notarvorbereitung erfolgt aus dem System heraus, keine doppelte Datenerfassung.

  • Übergabeprotokoll inkl. Zählerständen ist digital und sofort an alle Parteien verteilt.

  • Eigentümer erhält Exposé und Bewerber als Freigabeanfrage und gibt sie digital frei, ohne dass er anrufen muss.

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