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Wohnungsgeberbestätigung: Pflicht, Frist, Inhalt und kostenlose Vorlage

Wohnungsgeberbestätigung: Pflicht, Frist, Inhalt und kostenlose Vorlage

Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen: Blatt mit den vier Pflichtangaben nach § 19 BMG und Unterschriftsfeld

EverReal Redaktion. Dieselbe Vermietungstechnik, für die sich 450+ Immobilienunternehmen entschieden haben. Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026.

Problem: Mit dem Einzug beginnt eine Frist, in der der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen muss. Ursache: Die Pflicht steht im Bundesmeldegesetz und fällt an, wenn Vertrag und Übergabe schon erledigt scheinen. These: Vier Pflichtangaben auf einem Blatt, fällig zwei Wochen nach dem Einzug. Wird das Blatt zur Übergabe vorbereitet, lässt sich die Frist einhalten.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung, und wer muss sie ausstellen?

Die Wohnungsgeberbestätigung, auch Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung genannt, bestätigt den Einzug einer Person in eine Wohnung. Ausstellen muss sie der Wohnungsgeber, zum Beispiel der Vermieter, nach § 19 Bundesmeldegesetz, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Der Mietvertrag ersetzt sie nicht. Das Versäumen ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 1.000 Euro.

Wer ist Wohnungsgeber, welche Frist gilt, und wann droht ein Bußgeld?

Die Pflicht trifft den Wohnungsgeber. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes ist das, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt: zum Beispiel der Eigentümer, der vermietet, oder die von ihm mit der Vermietung beauftragte Person, bei einer Untermiete der Hauptmieter. Nach § 19 BMG darf die Bestätigung „nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden“.

Die Frist steht in § 17 BMG: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“ § 19 Abs. 1 verlangt, den Einzug innerhalb dieser Frist zu bestätigen, schriftlich (nach der Verwaltungsvorschrift mit Unterschrift) oder nach Abs. 4 elektronisch gegenüber der Meldebehörde. Im elektronischen Verfahren erhält der Wohnungsgeber von der Meldebehörde ein Zuordnungsmerkmal und gibt es der einziehenden Person für die Anmeldung mit. Welchen Weg deine Meldebehörde anbietet, erfährst du dort. Ob sich dein Mieter angemeldet hat, kannst du bei der Meldebehörde erfragen.

Die Bestätigung betrifft den Einzug. Für den Auszug nennt § 19 keine Bestätigung des Wohnungsgebers; die Abmeldung nach § 17 Abs. 2 gilt nur für Personen, die ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Wer den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt, handelt nach § 54 BMG ordnungswidrig, auch bei Fahrlässigkeit. Der Rahmen liegt bei bis zu 1.000 Euro, ebenso für eine Bestätigung ohne Auftrag. Eine zweite Zahl, bis zu 50.000 Euro, steht in derselben Vorschrift und gilt für einen anderen Fall: das Anbieten einer Wohnanschrift für eine Anmeldung, obwohl dort niemand einzieht oder einziehen will (§ 19 Abs. 6).

Fehlt die Bestätigung, teilt die einziehende Person das der Meldebehörde nach § 19 Abs. 2 unverzüglich mit. Die Meldebehörde nimmt die Anmeldung nach der Verwaltungsvorschrift trotzdem vor, wenn der Einzug tatsächlich erfolgt ist, und die Bestätigung wird nachgereicht.

Bist du Mieter und fehlt die Bestätigung, schick deinem Vermieter den Link zu dieser Vorlage und melde dich trotzdem innerhalb der zwei Wochen an.

Die vier Pflichtangaben der Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG

§ 19 Abs. 3 BMG nennt vier Angaben. Wer auf mehr kommt, zählt Felder eines Formulars. Die Bestätigung enthält:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers, „und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers“. Gemeint ist die Anschrift des Wohnungsgebers; die der Wohnung steht unter Punkt 3.

  2. Einzugsdatum. Der Tag, an dem die Person tatsächlich einzieht. Der Mietbeginn kann davon abweichen.

  3. Anschrift der Wohnung. Das Muster der Verwaltungsvorschrift sieht dafür Zusatzangaben wie Stockwerk oder Wohnungsnummer vor.

  4. Namen der meldepflichtigen Personen. Auch Personen unter 16 Jahren sind nach der Verwaltungsvorschrift anzugeben, weil sie ebenfalls der Meldepflicht unterliegen.

Datum und Unterschrift stehen nicht in der Aufzählung des Gesetzes. Die Verwaltungsvorschrift verlangt die schriftliche Bestätigung mit Unterschrift.

Vorlage: Wohnungsgeberbestätigung zum Kopieren und Ausfüllen

§ 19 nennt keinen Vordruck, nur Inhalt und Schriftform. Die Vorlage enthält die vier Angaben in der Reihenfolge des Gesetzes, dazu Unterschrift und ein Feld für eine beauftragte Person, wie es auch das Muster der Verwaltungsvorschrift (Anlage 3) vorsieht. Kopiere den Text in ein Dokument, fülle ihn aus, drucke ihn aus und unterschreibe ihn. Weitergeben musst du das unterschriebene Blatt; eine Kopie als PDF kannst du für deine Unterlagen behalten.

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz Zur Vorlage bei der Meldebehörde Wohnungsgeber: [Vor- und Nachname oder Bezeichnung], [Straße und Hausnummer], [Postleitzahl und Ort] Eigentümer der Wohnung: [„Der Wohnungsgeber ist Eigentümer“ oder Vor- und Nachname oder Bezeichnung des Eigentümers; bei mehreren Eigentümern alle nennen] Einzugsdatum: [Tag, Monat, Jahr] Anschrift der Wohnung: [Straße und Hausnummer], [Postleitzahl und Ort], [Zusatz wie Stockwerk oder Wohnungsnummer] Eingezogene Personen: [Vor- und Nachname, je Person eine Zeile, auch Personen unter 16 Jahren] Hiermit wird der Einzug der oben genannten Personen in die oben genannte Wohnung bestätigt. Die Angaben entsprechen den Tatsachen. [Ort, Datum] [Unterschrift des Wohnungsgebers] Nur falls eine beauftragte Person die Bestätigung ausstellt: [Vor- und Nachname oder Bezeichnung, Anschrift], [Ort, Datum], [Unterschrift der beauftragten Person] Hinweis: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.“ (§ 19 Abs. 6 BMG) Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 54 BMG). Wer den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt oder die Bestätigung ohne Berechtigung ausstellt, handelt ordnungswidrig (bis zu 1.000 Euro).

Muster: So sieht die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung aus.

Wohnungsgeber: Max Mustermann, Beispielweg 1, 12345 Musterstadt Eigentümer: Der Wohnungsgeber ist Eigentümer. Einzugsdatum: 15.01.2027 Anschrift der Wohnung: Musterstraße 5, 12345 Musterstadt, 2. OG links Eingezogene Personen: Erika Beispiel, Jonas Beispiel

Stellt deine Meldebehörde ein eigenes Formular bereit, kannst du stattdessen dieses nehmen. Auf dem Blatt stehen Namen und Anschriften, also personenbezogene Daten: Gib es dem Mieter persönlich oder auf einem Weg, den nur ihr beide seht.

Bereite die Bestätigung zur Schlüsselübergabe vor

Deine Anschrift und die Anschrift der Wohnung stehen im Mietvertrag; welche Inhalte der Vertrag trägt, zeigt Mietvertrag Vorlage zum Kopieren: Pflichtinhalte. Bei der Wohnungsübergabe klärst du die Namen aller einziehenden Personen, auch der Kinder, und den Einzugstag. Das Einzugsdatum trägst du ein, sobald die Person tatsächlich eingezogen ist. Die Frist von zwei Wochen läuft ab dem Einzug. Die einziehende Person muss dir nach § 19 Abs. 1 die Auskünfte geben, die du für die Bestätigung brauchst.

Trag das tatsächliche Einzugsdatum ein

§ 19 Abs. 3 verlangt das Einzugsdatum. Beginnt der Mietvertrag am Monatsersten und die Person zieht am Wochenende darauf ein, gilt der Einzugstag. Frag vor dem Ausfüllen nach dem Tag. Weicht das Datum, das die einziehende Person der Meldebehörde nennt, von deinem ab, soll nach der Verwaltungsvorschrift in der Regel ihr Datum im Melderegister gespeichert werden.

Schreib deine eigene Anschrift und, falls abweichend, den Eigentümer auf das Blatt

Die erste Angabe meint die Anschrift des Wohnungsgebers, die Wohnung steht getrennt unter der dritten. Bist du selbst nicht Eigentümer, gehört zusätzlich der Name des Eigentümers dazu. Bei mehreren Eigentümern sieht das Muster der Verwaltungsvorschrift Zeilen für weitere Eigentümer vor.

Gibst du das Ausstellen ab, dann nur mit Auftrag

Nach § 19 Abs. 1 darf nur der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung ausstellen. Übernimmt eine Immobilienverwaltung oder ein Angehöriger sie für dich, halte den Auftrag schriftlich fest. Das Muster der Verwaltungsvorschrift führt die beauftragte Person mit eigenem Namens- und Unterschriftsfeld, die Vorlage oben ebenso. Immobilienverwaltungen werden nach der Verwaltungsvorschrift in der Regel als Beauftragte des Eigentümers tätig.

Prüfe die Sonderfälle: Untermiete, Nachmieter, mehrere Personen

Bei einer Untermiete ist der Hauptmieter Wohnungsgeber und stellt die Bestätigung für den Untermieter aus. Wann du einer Untervermietung zustimmen musst, klärt Untervermietung: wann du zustimmen musst, und wann du ablehnen darfst. Zieht ein Nachmieter ein, gilt dasselbe Verfahren für seinen Einzug. Ein Blatt kann alle einziehenden Personen nennen.

Fazit: Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, bevor die Frist abläuft

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Blatt mit vier Angaben und Unterschrift, fällig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Sie gehört zu Schritt 9, der Übergabe, im Ablauf einer Vermietung; alle Schritte zeigt Wohnung vermieten: der komplette Ablauf.

Die nächste Vermietung beginnt mit der Anzeige. EverReal Go! ist dein digitaler Assistent fürs Vermieten. Anzeige, Anfragen, Besichtigungstermine und Bewerberdaten liegen an einem Ort. Die Vorlage oben ist frei nutzbar, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.

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Rechtshinweis. Wir geben keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Einzelfragen hilft dir ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder dein örtlicher Eigentümerverband, zum Beispiel Haus & Grund.

Rechtsstand. Oktober 2026, nach dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de (abgerufen am 14.10.2026) und der Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz in der Neufassung von 2022.

Quellen.

Häufige Fragen

Ist die Wohnungsgeberbestätigung Pflicht?

Ja, für den Wohnungsgeber. Nach § 19 Bundesmeldegesetz muss er oder eine von ihm beauftragte Person den Einzug bestätigen: der einziehenden Person schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde elektronisch, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Wer das nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig tut, handelt nach § 54 Bundesmeldegesetz ordnungswidrig; der Rahmen liegt bei bis zu 1.000 Euro. Die Meldebehörde fordert die Bestätigung bei der Anmeldung als Nachweis (§ 23 Absatz 1 BMG). Der Mietvertrag ersetzt sie nicht.

Kann man sich ohne Wohnungsgeberbestätigung anmelden?

Ja, so schreibt es die Verwaltungsvorschrift den Meldebehörden vor, wenn der Einzug tatsächlich erfolgt ist. Nach der Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz nimmt die Meldebehörde die Anmeldung auch ohne Bestätigung vor, und die einziehende Person reicht die Bestätigung nach. Die Frist von zwei Wochen nach dem Einzug gilt trotzdem; wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, handelt nach § 54 Bundesmeldegesetz ordnungswidrig. Bekommt die Person die Bestätigung nicht rechtzeitig, muss sie das der Meldebehörde nach § 19 Absatz 2 unverzüglich mitteilen.

Kann man eine Wohnungsgeberbestätigung selber schreiben?

Ja, der Wohnungsgeber kann sie selbst verfassen. § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz nennt nur den Inhalt: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Dazu kommt die Unterschrift, denn die Verwaltungsvorschrift verlangt die schriftliche Bestätigung mit Unterschrift. Ausstellen darf sie nur der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person (§ 19 Absatz 1 BMG); ein Mieter kann sie sich nicht selbst ausstellen. Zieht ein Eigentümer in die eigene Wohnung, bestätigt er selbst (Nr. 19.1.1 der Verwaltungsvorschrift).

Wo bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung her?

Vom Wohnungsgeber, also vom Vermieter oder bei einer Untermiete vom Hauptmieter. Er kann sie mit der Vorlage in diesem Artikel ausstellen, mit dem Muster aus der Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz (Anlage 3) oder mit einem Formular seiner Meldebehörde, sofern diese eines bereitstellt. Vorgesehen ist auch ein elektronischer Weg: Der Wohnungsgeber bestätigt den Einzug gegenüber der Meldebehörde und gibt der einziehenden Person das Zuordnungsmerkmal mit. Fehlt sie dir, schick deinem Vermieter den Link zu dieser Vorlage.

Ist die Wohnungsgeberbescheinigung dasselbe wie die Wohnungsgeberbestätigung?

Ja. Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung und Vermieterbescheinigung bezeichnen dasselbe Dokument nach § 19 Bundesmeldegesetz. Das Gesetz spricht von der Bestätigung des Wohnungsgebers, und maßgeblich ist der Inhalt nach Absatz 3. Vermieterbescheinigung ist die engste der drei Bezeichnungen, weil Wohnungsgeber auch ist, wer eine Wohnung tatsächlich überlässt, ohne dass ein wirksames Mietverhältnis besteht. Bei einer Untermiete stellt der Hauptmieter die Bestätigung aus.

EverReal Redaktion

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