Wohnungsübergabe: Was beachten als Vermieter, Makler oder Verwalter?
Vorabtermin vereinbaren
Damit die Wohnungsübergabe für Sie als Vermieter, Verwalter oder Makler schnell und reibungslos über die Bühne geht, können Sie in einem Vorabtermin bzw. bei einer Vorabnahme mit dem Mieter alle Fragen und To-dos klären.
Den Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll festhalten
Am Tag der Wohnungsübergabe gehen Sie mit dem Mieter durch alle Räume und prüfen den Zustand der Mietsache. Mit einer Vollmacht Wohnungsübergabe kann sich der Mieter auch durch einen Dritten vertreten lassen.
Damit die Wohnungsübergabe und -abnahme nicht zum Zeitfresser wird, bereiten Sie sich gut vor. Mit Ihrem Smartphone oder Tablet können Sie Mängel fotografisch dokumentieren.
Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Räume besenrein sein. Wenn Sie beim Rundgang in der Mietwohnung Beschädigungen oder Mängel feststellen, besprechen Sie mit dem Mieter, wie Sie damit umgehen. Wenn der Vor- bzw. Nachmieter beim Rundgang mit dabei ist, können Sie gemeinsam klären, wer ev. noch offene Arbeiten übernimmt oder ob ein Handwerker engagiert werden soll. Halten Sie alle Vereinbarungen im Übergabeprotokoll fest.
Zum Ende des Rundgangs unterschreiben alle Parteien das ausgefüllte Protokoll. Es gilt nun als bindend. Wurden Mängel im Protokoll nicht festgehalten, haben Vermieter es im Nachhinein schwer, die Kosten zur Beseitigung noch auf den Mieter umzulegen. Hat der Mieter Mängel aber bewusst verschwiegen, ist es sehr wohl möglich, ihn auch nach der Wohnungsübernahme noch zur Verantwortung zu ziehen.
Besonders stressfrei und übersichtlich können Sie die Abnahme als digitale Wohnungsübergabe regeln. Dafür lässt sich Ihr mobiles Endgerät wie Smartphone oder Tablet nutzen. Die Vorteile für Vermieter, Makler und Verwalter: Alle Zählerstände sind aktuell und gut lesbar, Fotos lassen sich leicht einbinden, das Dokument enthält digitale Unterschriften und kann zentral abgelegt werden. Mietern können Sie das Protokoll einfach als PDF mailen.
Was ist ein ordnungsgemäßer Zustand?
Grundsätzlich gilt bei der Wohnungsübergabe Auszug: Der Mieter muss die Immobilie in ordnungsgemäßem Zustand übergeben (§ 546 BGB). Das bedeutet, dass grobe Mängel und Schäden, die in der Mietzeit durch Fahrlässigkeit entstanden sind, beseitigt wurden – beispielsweise eine gesprungene Bodenfließe, weil etwas heruntergefallen ist, oder ein Wasserschaden im Parkett, weil dem Mieter eine Vase umgefallen ist. Normale Abnutzung wie Kratzer im Laminat oder Kalkablagerungen in der Wanne müssen Mieter dagegen nicht beseitigen.
Zum ordnungsgemäßen Zustand gehört auch, dass der Mieter alle Möbel entfernt und Ein- und Umbauten wie EBK, Balkonverkleidungen oder Durchbrüche rückgebaut bzw. in den ursprünglichen Zustand gebracht hat. Können Sie alle Punkte auf unserer Checkliste Wohnungsübergabe abhaken? Dann ist die Immobilie bereit zur Abnahme.
Die Übergabe der Schlüssel
Nachdem Sie die Wohnung abgenommen haben, findet die Schlüsselübergabe statt: Übergeben Sie dem Mieter alle Schlüssel bzw. nehmen Sie die Schlüssel vom Mieter zurück. Wichtig ist, die Anzahl und Bezeichnung der Schlüssel im Protokoll festzuhalten.