Wohnungsübergabe: Was beachten als Vermieter, Makler oder Verwalter?
Bei der Wohnungsübergabe müssen Sie als Vermieter, Makler oder Verwalter einige Details beachten, damit der Mieterwechsel wie geplant abläuft.
Vorabtermin vereinbaren
Bei einem Vorabtermin besprechen Vermieter und Mieter die Einzelheiten der Übergabe. Nicht alle Vermieter entscheiden sich für einen Vorabtermin. Dennoch ist es eine geeignete Gelegenheit, um Fragen und To-dos zu klären.
Ein Vorabtermin sorgt dafür, dass Sie und die Mieter wissen, was zu erwarten ist. Klären Sie, welche Renovierungen nötig sind und welche Mängel behoben werden müssen.
Sie vermeiden Überraschungen und Konflikte am eigentlichen Übergabetag. Dadurch nimmt der Vorabtermin etwas den Druck von der Wohnungsübergabe und entlastet Vermieter und Mieter beim Ein- und Auszug.
Den Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll festhalten
Am Tag der Wohnungsübergabe gehen Sie mit dem Mieter durch alle Räume und prüfen den Zustand der Wohnung. Der Mieter kann sich mit einer Vollmacht auch durch einen Dritten vertreten lassen.
Bereiten Sie sich gut vor, um Zeit zu sparen. Dokumentieren Sie Mängel mit Ihrem Smartphone oder Tablet.
Alle Räume sollten besenrein sein. Stellen Sie beim Rundgang Schäden oder Mängel fest, besprechen Sie diese mit dem Mieter. Ist der Vor- oder Nachmieter anwesend, klären Sie gemeinsam, wer offene Arbeiten übernimmt oder ob ein Handwerker nötig ist. Notieren Sie alle Vereinbarungen im Wohnungsübergabeprotokoll.
Zum Ende der Wohnungsübergabe unterschreiben Mieter und Vermieter das ausgefüllte Wohnungsübergabeprotokoll. Gemäß deutschem Mietrecht gilt es nun als bindend.
Alternative zur analogen Wohnungsübergabe: Wohnung digital protokollieren
Wenn Mängel nicht im Protokoll festgehalten werden, wird es schwierig, die Kosten später auf den Mieter umzulegen. Verschweigt der Mieter dem Vermieter jedoch bewusst Mängel, können Sie ihn auch nach der Wohnungsübergabe zur Verantwortung ziehen.
Stressfreier und übersichtlicher wird die Abnahme durch eine digitale Wohnungsübergabe. Nutzen Sie Ihr Smartphone oder Tablet dafür.
Die Vorteile:
- Alle Zählerstände sind aktuell und gut lesbar.
- Fotos von Mängeln und dem Zustand der Wohnung lassen sich leicht einbinden.
- Das Wohnungsübergabeprotokoll enthält digitale Unterschriften und kann zentral abgelegt werden.
- Sie können das Protokoll den Mietern einfach als PDF mailen.
- Sie sparen Zeit und Nerven bei der Wohnungsübergabe.
Die digitale Abnahme ist Teil der digitalen Vermietung. Dabei handelt es sich um ein Konzept, bei dem Vermieter, Makler und Eigentümer mithilfe digitaler Technologien effizienter, sparsamer und profitabler vermieten.
Was ist ein ordnungsgemäßer Zustand?
Bei der Wohnungsübergabe beim Auszug gilt: Der Mieter muss die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben (§ 546 BGB).
Grobe Mängel und Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, müssen beseitigt werden. Dazu gehören beispielsweise eine gesprungene Bodenfliese, weil etwas heruntergefallen ist, oder ein Wasserschaden im Parkett durch eine umgefallene Vase.
Normale Abnutzung wie Kratzer im Laminat oder Kalkablagerungen in der Wanne müssen Mieter jedoch nicht beseitigen.
Zum ordnungsgemäßen Zustand gehört auch, dass der Mieter alle Möbel entfernt und Ein- und Umbauten wie EBK, Balkonverkleidungen oder Durchbrüche rückgebaut bzw. in den ursprünglichen Zustand gebracht hat.