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Nebenkostenabrechnung

Kurzdefinition

Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Gegenüberstellung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten mit den vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen. Grundlage sind die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten.

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Wann muss die Nebenkostenabrechnung erfolgen?

Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Nachforderungen gegenüber dem Mieter in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden.

Wie werden Nebenkosten in der Abrechnung verteilt?

Die Verteilung erfolgt anhand eines im Mietvertrag festgelegten Verteilerschlüssels, beispielsweise nach Wohnfläche, Personenzahl oder tatsächlichem Verbrauch. Der gewählte Schlüssel muss transparent und nachvollziehbar sein.

Praxis-Kontext

Die Nebenkostenabrechnung ist einer der häufigsten Auslöser für Rückfragen und Konflikte im Mietverhältnis. Fehlerhafte Abrechnungen, unklare Verteilerschlüssel oder verspätete Zustellung führen zu zusätzlichem Abstimmungsaufwand und verzögern oft auch die Rückzahlung der Mietkaution.

Beispiel
Ein falsch angewendeter Verteilerschlüssel führt dazu, dass Mieter die Abrechnung anfechten und eine Korrektur erforderlich wird.

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