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Nebenkosten

Kurzdefinition

Nebenkosten sind laufende Betriebskosten, die dem Vermieter durch den Betrieb einer Immobilie entstehen und zusätzlich zur Kaltmiete auf den Mieter umgelegt werden können, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

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Welche Nebenkosten dürfen umgelegt werden?

Umlagefähig sind nur Kosten, die in der Betriebskostenverordnung definiert sind. Dazu zählen unter anderem Heizkosten, Wasserversorgung, Müllentsorgung und Gebäudereinigung.

Was ist der Unterschied zwischen warmen und kalten Nebenkosten?

Warme Nebenkosten umfassen Kosten für Heizung und Warmwasser. Kalte Nebenkosten beinhalten alle übrigen Betriebskosten, etwa Hausreinigung, Grundsteuer oder Müllabfuhr.

Praxis-Kontext

Nebenkosten beeinflussen die tatsächliche Mietbelastung und sind häufig Ausgangspunkt für Rückfragen. Unklare Vereinbarungen im Mietvertrag oder fehlende Transparenz führen dazu, dass Mieter Kosten nicht nachvollziehen können.

Beispiel
Werden einzelne Kostenpositionen im Mietvertrag nicht klar geregelt, entstehen bei der späteren Nebenkostenabrechnung häufig Rückfragen und Einwände.

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