Kurzdefinition
Ein Nachmieter ist eine Person, die eine Wohnung nach dem bisherigen Mieter übernimmt und ein neues Mietverhältnis eingeht.

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Ein Nachmieter ist eine Person, die eine Wohnung nach dem bisherigen Mieter übernimmt und ein neues Mietverhältnis eingeht.
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Eine Ausnahme besteht nur bei vertraglicher Vereinbarung oder besonderem berechtigten Interesse des Mieters.
Ein Nachmieter muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie ein neuer Mieter, insbesondere hinsichtlich Bonität und Zuverlässigkeit.
Nachmieter werden häufig eingesetzt, um Leerstand zu vermeiden oder Kündigungsfristen zu verkürzen. Gleichzeitig entsteht zusätzlicher Aufwand bei Auswahl und Abstimmung.
Beispiel
Ein vorgeschlagener Nachmieter erfüllt die Bonitätsanforderungen nicht, wodurch der Vermieter erneut in die Vermarktung gehen muss.