EverReal schafft erstmals ein unternehmensübergreifendes Nachfrage-Netzwerk – und beendet den Verlust von Nachfrage im Vermietungsprozess
Mehr erfahren
Jetzt mehr erfahren

Mietkaution

Mietkaution - Kurzdefinition

Die Mietkaution ist eng mit Wohnungsabnahme und Nebenkostenabrechnung verknüpft und häufig ein zentraler Streitpunkt. Verzögerungen entstehen vor allem dann, wenn Schäden oder offene Kosten nicht eindeutig dokumentiert sind.

Beispiel
Fehlende Dokumentation bei der Wohnungsabnahme führt oft dazu, dass Vermieter Schäden nicht nachweisen können und die Kaution vollständig zurückzahlen müssen.

Inhaltsverzeichnis
Go to first Inhaltsverzeichnis‍ point
Go to second Inhaltsverzeichnis‍ point
Go to third Inhaltsverzeichnis‍ point
Go to fourth Inhaltsverzeichnis‍ point
Go to fifth Inhaltsverzeichnis‍ point
Go to sixth Inhaltsverzeichnis‍ point
Go to seventh Inhaltsverzeichnis‍ point
Go to eighth Inhaltsverzeichnis‍ point

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Die Kaution darf einbehalten werden, wenn berechtigte Forderungen bestehen, etwa durch Schäden oder offene Nebenkosten. Normale Abnutzung ist davon ausgeschlossen.

Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten nach Auszug, sobald alle Ansprüche geprüft wurden.

Praxis-Kontext

Die Mietkaution ist eng mit Wohnungsabnahme und Nebenkostenabrechnung verknüpft und häufig ein zentraler Streitpunkt.

Jetzt auf den neuen Standard umsteigen.