Mängel beseitigen: Nachbesserung bis Schönheitsreparatur
Je nach Mietvertrag sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung vor Abnahme zu renovieren, zur Wohnungsabnahme zu streichen und Schäden zu beseitigen.
Konkret fallen unter die Schönheitsreparaturen
- das Tapezieren, Streichen oder Kalken der Wände und Decken
- das Streichen von Holz-Fußböden und Heizkörpern inkl. der Heizungsrohre
- das Streichen von Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen
- sowie je nach Vertrag das Verschließen von Dübellöchern
Sollte die Klausel im Mietvertrag weitere Reparaturen und Nachbesserungen enthalten, wie beispielsweise die Vorgabe der Wandfarbe, eine starre Renovierungsfrist nach Jahren oder die verpflichtende Endrenovierung (auch wenn die Wohnung nicht renovierungsbedürftig ist), ist die Klausel unwirksam. Sie als Mieter müssen in der Regel auch dann nicht renovieren, wenn Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben (BGH-Urteil von 2015, Az. VIII ZR 185/14).
Auch das Abschleifen oder Versiegeln von Parkettböden (BGH-Urteil von 2010, Az. VIII ZR 48/09), das Streichen von Sockel- oder Fußleisten oder das Beseitigen von Rissen in der Decke (LG Berlin Beschluss von 2017, Az. 67 S 20/17) sind keine Schönheitsreparaturen – darum muss sich der Eigentümer kümmern.
Gebrauchsspuren wie kleinere Kratzer auf Böden müssen Sie nicht entfernen, sie gehören zu den normalen Abnutzungen. Mängel, für deren Beseitigung Sie als Mieter allerdings sorgen oder aufkommen müssen, sind bspw. Brandflecken in Teppichböden oder tiefe Schrammen im Parkett.
Grundsätzlich gilt: Die Mietsache muss bei der Rückgabe voll funktionsfähig sein.
Vorabtermin vereinbaren
Damit die Übergabe des Mietobjekts reibungslos klappt, können Mieter und Vermieter einen Vorabtermin vereinbaren. Dieser liegt idealerweise zwei bis vier Wochen vor dem Ende des Mietverhältnisses.
Anhand des Mietvertrags und des Wohnungsübergabeprotokolls können Sie kontrollieren, welche Mängel und Schäden während der Mietzeit entstanden und welche Schönheitsreparaturen zum Auszug fällig sind. Der Vorabtermin ist auch der richtige Zeitpunkt, um zu klären, ob Einbauten entfernt werden müssen und ob Sie Reparaturen selbst durchführen oder von einem Fachmann ausführen lassen. Prüfen Sie, ob alle Zahlungen an den Eigentümer geleistet sind, damit das Mietkonto bis zum Auszug ausgeglichen ist.
Ein Vorabtermin bietet die optimale Vorbereitung, um die eigentliche Wohnungsübergabe für Mieter und Vermieter so angenehm und zeitsparend wie möglich zu gestalten.
Der Tag der Wohnungsabnahme
Bringen Sie am Tag der Wohnungsabnahme am besten eine Checkliste mit, um keinen wichtigen Punkt zu vergessen.
Erstellen Sie außerdem ein Abnahmeprotokoll, in dem der Zustand der Immobilie mit allen Mängeln erfasst wird. Aktuelle Zählerstände ergänzen das Protokoll. Haben Sie den Rundgang erfolgreich beendet, kann die Mietwohnung übergeben werden.
In den meisten Fällen wird das Protokoll der Wohnungsabnahme vom Vermieter ausgefüllt. In diesem Fall ist es nicht zwingend nötig, ein eigenes Protokoll zu erstellen. Kontrollieren Sie aber noch während der Wohnungsübergabe, ob das Protokoll korrekt ausgefüllt wurde und ob alle relevanten Details vermerkt wurden, bevor Sie unterschreiben.
Verlangen Sie zudem noch vor Ort eine Kopie des Protokolls.