Kurzdefinition
Die Wohnungsabnahme bezeichnet die formale Rückgabe einer Mietwohnung durch den Mieter an den Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses. Sie umfasst die gemeinsame Begehung, die Dokumentation des Zustands im Abnahmeprotokoll sowie die Rückgabe aller Schlüssel. Ziel ist es, den Zustand der Wohnung rechtssicher festzuhalten.


