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Förderprogramme für die Digitalisierung

Leitfaden

Förderprogramme für die Digitalisierung

8 Min.

Förderprogramme für die Digitalisierung

KfW 511 + 513

ERP-Förderkredite Digitalisierung & Innovation

seit 1.7.2025

neue Generation der KfW-Programme

Das Wichtigste in Kürze

Auch 2026 gibt es erhebliche Fördermittel für die Digitalisierung, man muss nur wissen, wo und wie man sie beantragt.

Die Implementierung einer Vermietungs­plattform wie EverReal kann unter den ERP-Förderkredit Digitalisierung (Nr. 511) fallen. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheiden Hausbank und KfW im Einzelfall.

Prüfen Sie immer zuerst die Landesförderung Ihres Bundeslandes, diese sind oft als Zuschuss (nicht als Kredit) ausgestaltet und können mit dem KfW-Förderkredit kombiniert werden.

Auf einen Blick

Digitalisierte Geschäftsprozesse bedeuten Entlastung, beschleunigtes Arbeitstempo, bequeme Kommunikation und einfacheres Arbeiten. Davon profitieren Mitarbeiter, Kunden, Interessenten und die Geschäftsführung.

Die früheren Programme „Digital Jetzt“ und „Go Digital“ des BMWK sind ausgelaufen. Auch der bekannte ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) wurde abgelöst. Seit dem 1. Juli 2025 bündelt die KfW die Förderung in zwei neuen Programmen: dem ERP-Förderkredit Digitalisierung (Nr. 511) und dem ERP-Förderkredit Innovation (Nr. 513). Hinzu kommen zahlreiche Landes­programme, die als Zuschuss kombinierbar sind.

01. Drei Haupttreiber der Digitalisierung

ESG, der neue Standard

ESG-Anforderungen (Environmental, Social, Governance) prägen die Branche zunehmend. Digitale Prozesse reduzieren Papierverbrauch, senken die Fehlerquote und erleichtern die Einhaltung von Compliance-Vorschriften.

Fachkräftemangel, die neue Normalität

Die Immobilienbranche ist für die nachrückende Generation nicht attraktiv genug. Papiergeprägte Arbeitsweisen, fehlende Homeoffice-Möglichkeiten und repetitive Aufgaben schrecken junge Talente ab. Digitale Prozesse schaffen Abhilfe.

Effizienz, der wirtschaftliche Imperativ

Die Margen sinken, die Anforderungen steigen. Nur mit digitalisierten Prozessen lassen sich Kapazitäten erhöhen, ohne das Personal aufzustocken.

02. KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (Nr. 511) und Innovation (Nr. 513)

Die zentralen Bundes­programme für die digitale Transformation des Mittelstands, neu seit 1. 7. 2025.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seither Digitalisierung und Innovation in zwei getrennten, aber kombinierbaren Programmen. Beide stehen Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen offen, inklusive Immobilien­verwaltern und Maklern.

ERP-Förderkredit Digitalisierung (Nr. 511)

  • Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Digitalisierungs­vorhaben

  • Cloud-Systeme, Plattformen, Prozess­automatisierung, IT-Sicherheit, Datenstrategie

  • Kein Mindestbetrag, schneller Zugang über die Hausbank

  • Günstige Zinsen, KfW übernimmt einen Teil des Risikos (Haftungs­freistellung)

ERP-Förderkredit Innovation (Nr. 513)

  • Finanzierung von Innovationsvorhaben, z. B. KI-gestützte Produkte, neue Geschäftsmodelle

  • Förderfähig sind Investitionen und laufende Betriebsmittel

  • Geeignet für datengetriebene Vermietungs- oder SmartPool-Initiativen

Zusätzlich: KfW-Digitalisierungs-Check

Vor der Antragstellung können KMU einen kostenfreien Digitalisierungs-Check der KfW nutzen, inklusive Beratungs­zuschuss. Damit lässt sich das geplante Vorhaben strukturieren und der Förderantrag substanziell vorbereiten.

03. Regionale Förderprogramme

Auf Länderebene existieren weitere Digitalisierungsförderungen für Immobilienunternehmen.

Einen vollständigen Überblick finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de. Hier eine Auswahl relevanter Programme:

  • Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie BW

  • Bayern: Digitalbonus Bayern

  • Berlin: Transferbonus

  • Brandenburg: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)

  • Hamburg: Hamburg-Kredit Innovation

  • Hessen: Digi-Zuschuss

  • Niedersachsen: Digitalbonus Niedersachsen

  • Nordrhein-Westfalen: Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

  • Sachsen: Betriebsberatung/Coaching

  • Schleswig-Holstein: Digitalbonus

  • Thüringen: Digitalbonus Thüringen

04. 5 Tipps für die Antragstellung

Tipp 1: Frühzeitig beginnen

Die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Bewilligung beträgt je nach Programm zwei bis acht Wochen. Planen Sie entsprechend.

Tipp 2: Wichtige Dokumente parat haben

  • KMU-Erklärung

  • De-minimis-Erklärung

  • Aktueller Handelsregisterauszug

  • Übersicht bereits beantragter/bewilligter Förderungen

Tipp 3: Typische Fragen vorbereiten

  • Aktuelle Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz, Bilanzsumme

  • Gründungsjahr, Rechtsform, Registernummer

  • Bisherige Förderungen durch EU oder Bund

Tipp 4: Digitalisierungsstrategie beschreiben

Beschreiben Sie klar, welche Prozesse digitalisiert werden sollen, welchen Nutzen die Maßnahme bringt und wie sie zur Wettbewerbsfähigkeit beiträgt.

Tipp 5: Beratung nutzen

Viele IHKs und Handwerkskammern bieten kostenlose Erstberatung zur Digitalisierungsförderung. Nutzen Sie dieses Angebot.

05. EverReal und die Förderprogramme

Was EverReal zu typischen Förderkriterien beiträgt.

EverReal ist eine cloud-basierte Speziallösung, die den gesamten Vermietungsprozess von der Kündigung bis zur Übergabe digital abbildet. Als SaaS-Lösung für den Mittelstand bringt EverReal Merkmale mit, auf die Förderprogramme typischerweise achten. Ob Ihr Vorhaben gefördert wird, entscheiden Hausbank und KfW.

  • Cloud-basiertes System

  • Digitalisierung von Kerngeschäftsprozessen (Vermietung, Verkauf)

  • Automatisierung repetitiver Aufgaben

  • Anbindung an gängige ERP-Systeme (je nach System)

  • Bis zu 80 % weniger Aufwand je Vermietung (Modellrechnung)

Über 450 Immobilienunternehmen setzen bereits auf EverReal. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne bei der Argumentation gegenüber dem Fördermittelgeber.

Förderprogramme, Konditionen, Antragsfristen und Programm­nummern (z. B. KfW 511/513) ändern sich regelmäßig und die hier zusammen­gefasste Übersicht kann unvollständig sein. Bitte prüfen Sie jedes für Ihre Entscheidung relevante Programm vor der Antrag­stellung über die KfW, die Förder­datenbank des Bundes oder Ihre IHK, dieser Leitfaden ersetzt keine Förder- oder Steuer­beratung.

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Häufige Fragen

Welche KfW-Programme fördern aktuell die Digitalisierung?

Seit dem 1. Juli 2025 gelten der ERP-Förderkredit Digitalisierung (Nr. 511) für Investitionen in Software, Cloud und Prozess­automatisierung sowie der ERP-Förderkredit Innovation (Nr. 513) für neue Geschäfts­modelle und KI-Vorhaben. Beide werden über die Hausbank beantragt und lösen den früheren Kredit 380 ab.

Ist die Einführung einer Vermietungs­plattform wie EverReal förderfähig?

Das hängt vom Vorhaben ab. Lizenz-, Implementierungs- und Schulungskosten für cloudbasierte Speziallösungen können je nach Vorhaben unter den ERP-Förderkredit 511 fallen. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheiden Hausbank und KfW im Einzelfall. Auf Landesebene ist eine Kombination mit Zuschussprogrammen (z. B. Digitalbonus Bayern, Digi-Zuschuss Hessen) unter Umständen möglich; das hängt vom Programm und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Grundsätzlich ja, sofern die Programme die Kombination zulassen und die De-minimis-Obergrenze nicht überschritten wird. Prüfen Sie zuerst die Landesförderung, sie ist häufig als Zuschuss ausgestaltet, und ergänzen Sie sie bei Bedarf mit dem KfW-Kredit.

Wie lange dauert ein Förderantrag in der Regel?

Je nach Programm zwischen zwei und acht Wochen. Wichtig: Die Antrag­stellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen, ein rückwirkender Antrag ist in fast allen Programmen ausgeschlossen.

Brauche ich einen externen Berater für den Antrag?

Nicht zwingend. Viele IHKs und Handwerks­kammern bieten kostenlose Erst­beratung an. Bei komplexeren Vorhaben kann der kostenfreie KfW-Digitalisierungs-Check eine sinnvolle Vorbereitung sein, bevor Sie sich gegen ein externes Beratungs­mandat entscheiden.

Weitere Inhalte zu diesem Thema folgen.

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