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Provisionsvereinbarung bei Vermietung und Immobilienkauf

Nach der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie erhält ein Makler für seine Arbeit eine Provision bzw. Maklercourtage. Doch wer zahlt die Provision, wie hoch fällt sie aus und wie können Sie als Mieter, Eigentürmer oder Makler eine Provisionsvereinbarung prüfen?

Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Provision?
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Makler eine Provision?
Wer zahlt die Maklerprovision?
Die übliche Höhe der Maklercourtage
Was muss auf einer Provisionsvereinbarung stehen?
Wann ist die Provision fällig?
So können Sie die Courtage verhandeln

Was ist eine Provision?

Bei einer Provision handelt es sich um die finanzielle Beteiligung an einem vermittelten Geschäft. Die Provision ist meist variabel und an den erzielten Umsatz gekoppelt, bspw. handelt es sich um einen prozentualen Anteil von 7 %. Die Höhe ist im Provisionsvertrag festgeschrieben. Makler auf Provisionsbasis, meist im Außendienst tätig, erhalten die Gebühr (auch Courtage genannt), wenn sie eine Immobilie erfolgreich vermittelt haben.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Makler eine Provision?

Damit es für Makler nicht nur beim Provisionsversprechen bleibt, sondern sie einen einklagbaren Anspruch auf eine Provision haben, müssen folgende Punkte erfüllt sein (Provisionsanspruchnach § 652 BGB):

  • Über die Maklertätigkeit wurde ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen.
  • Der Makler hat die vereinbarteDienstleistung (eine Nachweis- oder Vermittlertätigkeit) erbracht.
  • Ein Miet- oder Kaufvertrag ist zustande gekommen.
  • Die Anstrengungen des Maklers haben kausal zum Vertragsschluss geführt.

Alle Vereinbarungen zur Provision wie Anspruch,Höhe oder Fälligkeit sollten schriftlich in einem Makler- bzw. Provisionsvertrag festgehalten werden. Wie ein Provisionsvertrag Muster aussehen kann?

Wer zahlt die Maklerprovision?

Wer die Maklercourtage übernimmt, hängt inDeutschland davon ab, ob es sich um Immobilienvermietung oder um einen(Ver-)Kauf handelt.

Maklercourtage bei Vermietung

Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei Vermietung das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Maklerbestellt bzw. beauftragt, bezahlt das Maklerhonorar. Damit sollen Mieterentlastet werden, die in der Vergangenheit oft die Maklercourtage bezahlenmussten, wenn sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben.

Maklercourtage bei Immobilienkauf und -verkauf 

Beim Wohnungs-oder Hauskauf greift seit Ende 2020 das Gesetz zur Neuregelungder Maklerprovision. Ziel ist es, Immobilienkäufer von denErwerbsnebenkosten zu entlasten. Nach diesem Gesetz sind drei Szenarien möglich, wie die Maklerprovision geregelt werdenkann:

  • Der Makler schließt als Vermittler einen Vertrag mit Käufer und Verkäufer. Vereinbartwird eine Doppelprovision, wobei jede Partei 50 % der Courtage übernimmt. Der Makler wird für beide Parteien tätig (§ 656c BGB) und geht mit beiden ein Arbeitsverhältnis ein. Wichtig: Trifft der Makler mit einer der beiden Parteien die Vereinbarung, keine Provision zu verlangen, darf er auch von der anderen Partei keine Courtage fordern.
  • Nur eine Partei (Käufer oder Verkäufer) schließt einen Vertrag mit dem Makler. Da auch die andere Partei einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sie sich verpflichten oder verpflichtet werden, einen Teil der Provision zu übernehmen (Abwälzung von maximal 50 %). Der Makler wird aber nur für die Partei tätig, mit der er den Vertrag geschlossen hat. Wichtig: Der Auftraggeber muss seinen Anteil zuerst bezahlen und der zweiten Partei nachweisen (§ 656d BGB).
  • Eine Partei übernimmt die volle Maklercourtage. Wenn Verkäufer und Makler eine sog. Innenprovision (Verkäufercourtage) vereinbaren, zahlt der Verkäufer die gesamte Provision inkl. Mehrwehrsteuer. Für den Käufer kann der Makler die Immobilie dann provisionsfrei anbieten. Erteilt hingegen ein Käufer dem Makler einen Suchauftrag und der Makler hat zum gegebenen Zeitpunkt keine passende Immobilie im Portfolio, schließen Käufer und Makler einen Vertrag über Außenprovision (Käufercourtage) ab. Die Courtage bezahlt dann allein der Käufer, für den der Makler die Suche übernimmt.

Das neue Gesetz zur Aufteilung der Provisionbei Immobiliengeschäften gilt nur beim Kauf oder Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer zugleich ein Verbraucher ist (§ 656b BGB). Es findet keine Anwendung bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Immobilien mit gemischter Nutzung oder unbebauten Grundstücken.

Die übliche Höhe der Maklercourtage

Bei Vermietung ist die Höhe der Courtage abhängig davon, wer den Makler beauftragt: Bei Wohnungssuchenden liegt die maximale Provision bei zwei Nettokaltmietenzuzüglich Mehrwertsteuer (§ 3 Satz 2 WoVermRG). Ist der Vermieter der Besteller, ist die Provision verhandelbar und kann auch höher liegen.

Zur Höhe der Maklerprovision bei Kaufimmobilien gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung. Die ortsüblichen Provisionen unterscheiden sich von Region zu Region und liegen in der Regel zwischen 5 % und 7 % des Kaufpreises – letztlich sind sie Verhandlungssache.

Was muss auf einer Provisionsvereinbarung stehen?

Wie können sich Makler ihre Provision sichern und woher wissen Vermieter, Verkäufer und Miet-oder Kaufinteressenten, dass sie es mit einer seriösen Provisionsvereinbarung zu tun haben? In dieser Muster-Provisionsvereinbarung sind die entscheidenden Punkte enthalten:

Wann ist die Provision fällig?

Der Provisionsanspruch wird in der Regel nach Abschlussdes Miet- oder Kaufvertrages fällig. Das konkrete Zahlungsdatum liegt meist zwei Wochen nach Vertragsunterschrift und ist im Vertrag vermerkt.

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So können Sie die Courtage verhandeln

Maklerprovisionen bieten unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Verhandlungsspielraum: Ist der zu erwartende Aufwand für den Makler eher gering (z. B. in Ballungszentren wie Berlin oder München), lässt sich der Makler mit dem Verkäufer möglicherweise auf einen Kompromiss ein. Lässt sich die Immobilie dagegen schwer an den Mann oder die Frau bringen, hat der Käufer gute Chancen beim Verhandeln. Je höher der Aufwand für den Makler und je schlechter die Marktchancen für Käufer oder Verkäufer, desto eher kann der Makler seine Forderung durchsetzen.  

Bei der Vermietung lassen Makler im Außendienst selten mit sich sprechen, da die Courtage oft gerade so die Kosten deckt.