Wer zahlt die Maklerprovision?
Wer die Maklercourtage übernimmt, hängt inDeutschland davon ab, ob es sich um Immobilienvermietung oder um einen(Ver-)Kauf handelt.
Maklercourtage bei Vermietung
Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei Vermietung das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Maklerbestellt bzw. beauftragt, bezahlt das Maklerhonorar. Damit sollen Mieterentlastet werden, die in der Vergangenheit oft die Maklercourtage bezahlenmussten, wenn sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben.
Maklercourtage bei Immobilienkauf und -verkauf
Beim Wohnungs-oder Hauskauf greift seit Ende 2020 das Gesetz zur Neuregelungder Maklerprovision. Ziel ist es, Immobilienkäufer von denErwerbsnebenkosten zu entlasten. Nach diesem Gesetz sind drei Szenarien möglich, wie die Maklerprovision geregelt werdenkann:
- Der Makler schließt als Vermittler einen Vertrag mit Käufer und Verkäufer. Vereinbartwird eine Doppelprovision, wobei jede Partei 50 % der Courtage übernimmt. Der Makler wird für beide Parteien tätig (§ 656c BGB) und geht mit beiden ein Arbeitsverhältnis ein. Wichtig: Trifft der Makler mit einer der beiden Parteien die Vereinbarung, keine Provision zu verlangen, darf er auch von der anderen Partei keine Courtage fordern.
- Nur eine Partei (Käufer oder Verkäufer) schließt einen Vertrag mit dem Makler. Da auch die andere Partei einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sie sich verpflichten oder verpflichtet werden, einen Teil der Provision zu übernehmen (Abwälzung von maximal 50 %). Der Makler wird aber nur für die Partei tätig, mit der er den Vertrag geschlossen hat. Wichtig: Der Auftraggeber muss seinen Anteil zuerst bezahlen und der zweiten Partei nachweisen (§ 656d BGB).
- Eine Partei übernimmt die volle Maklercourtage. Wenn Verkäufer und Makler eine sog. Innenprovision (Verkäufercourtage) vereinbaren, zahlt der Verkäufer die gesamte Provision inkl. Mehrwehrsteuer. Für den Käufer kann der Makler die Immobilie dann provisionsfrei anbieten. Erteilt hingegen ein Käufer dem Makler einen Suchauftrag und der Makler hat zum gegebenen Zeitpunkt keine passende Immobilie im Portfolio, schließen Käufer und Makler einen Vertrag über Außenprovision (Käufercourtage) ab. Die Courtage bezahlt dann allein der Käufer, für den der Makler die Suche übernimmt.