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Provisionsvereinbarung

Kurzdefinition

Eine Provisionsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler, der Höhe, Fälligkeit und Bedingungen der Maklerprovision regelt.

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Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Mietwohnung?

Seit dem Bestellerprinzip zahlt grundsätzlich derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. Bei Mietwohnungen ist das in der Regel der Vermieter. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Makler selbst beauftragt hat.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst fällig, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag erfolgreich zustande gekommen ist. Voraussetzung ist, dass die Vermittlung ursächlich durch den Makler erfolgt ist.

Praxis-Kontext

Die Provisionsregelung sorgt häufig für Unsicherheit, insbesondere bei Mietwohnungen. Die gesetzlichen Vorgaben schaffen klare Zuständigkeiten, führen aber in der Praxis oft zu Rückfragen.

Beispiel
Beauftragt der Vermieter den Makler, trägt er die Provision vollständig – auch wenn mehrere Interessenten involviert sind.

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