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Mietpreisbremse

Mietpreisbremse – Kurzdefinition

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die die Höhe der Miete bei Wiedervermietung in bestimmten Regionen begrenzt. Ziel ist es, übermäßige Mietsteigerungen zu verhindern. Fehlinterpretationen führen zu rechtlichen Risiken und möglichen Rückforderungen.

Beispiel
Eine zu hoch angesetzte Miete kann dazu führen, dass Mieter die Differenz zurückfordern.

Inhaltsverzeichnis
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Wann gilt die Mietpreisbremse und wann nicht?

Die Mietpreisbremse gilt in angespannten Wohnungsmärkten, die durch Landesverordnungen festgelegt werden. Sie gilt nicht für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen.

Wie hoch darf die Miete maximal sein?

In der Regel darf die neue Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Praxis-Kontext

Die Mietpreisbremse beeinflusst vor allem Wiedervermietungen in Ballungsräumen. Für Vermieter ist es wichtig, die geltenden Regelungen zu kennen, um rechtssicher zu vermieten.

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