Kurzdefinition
Eigenbedarf liegt vor, wenn ein Vermieter eine Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt und deshalb kündigt.

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Eigenbedarf liegt vor, wenn ein Vermieter eine Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt und deshalb kündigt.
Sie ist zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB vorliegt und nachvollziehbar begründet wird.
Neben dem Vermieter können auch enge Familienangehörige berücksichtigt werden.
Eigenbedarf ist einer der konfliktträchtigsten Gründe für die Beendigung eines Mietverhältnisses. Fehler in der Begründung oder Form führen häufig zu Verzögerungen im Mieterwechsel.
Beispiel
Eine unzureichend begründete Eigenbedarfskündigung wird angefochten, wodurch sich der Auszug und die Neuvermietung erheblich verzögern