Immobilien-Lexikon

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Wohnungsabnahme

Wohnungsabnahme

Kurzdefinition

Die Wohnungsabnahme bezeichnet die formale Rückgabe einer Mietwohnung durch den Mieter an den Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses. Sie umfasst die gemeinsame Begehung, die Dokumentation des Zustands im Abnahmeprotokoll sowie die Rückgabe aller Schlüssel. Ziel ist es, den Zustand der Wohnung rechtssicher festzuhalten.

Was müssen Mieter bei der Wohnungsabnahme beachten?

Mieter müssen die Wohnung vollständig geräumt und besenrein übergeben. Selbst eingebaute Einrichtungen sind zu entfernen, sofern keine Vereinbarung besteht. Normale Gebrauchsspuren gelten als vertragsgemäßer Gebrauch und müssen nicht beseitigt werden. Schäden durch unsachgemäße Nutzung hingegen sind vom Mieter zu beheben.

Wann findet eine Wohnungsabnahme statt?

Die Wohnungsabnahme findet in der Regel am Ende des Mietverhältnisses statt, meist am letzten Miettag oder kurz davor. Voraussetzung ist, dass die Wohnung vollständig geräumt ist und alle Schlüssel übergeben werden können.

Praxis-Kontext

Die Wohnungsabnahme ist der letzte Schritt im Mieterwechsel und entscheidet häufig über die Rückzahlung der Mietkaution. Unvollständige Dokumentation oder unklare Zustände führen schnell zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.


Beispiel

Schäden werden im Protokoll festgehalten und zusätzlich fotografisch dokumentiert, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Mit der Wohnungsübergabe per App von EverReal werden Mängel direkt vor Ort mit Foto im Protokoll erfasst.

Weiterführende Links

→ Lexikon-Artikel: Wohnungsübergabe

→ Lexikon-Artikel: Übergabeprotokoll

→ Blogartikel: Wohnungsabnahme für Mieter: ohne Ärger ausziehen

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